Ab einem jährlichen Gesamtspendenbetrag von 200,- EUR senden wir Ihnen am Anfang des Folgejahrs eine Spendenbescheinigung zu. Dafür benötigen wir die Angabe der Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung. Für Zuwendungen, die in der Summe niedriger als jährlich 200,- EUR sind, reicht als Spendennachweis für das Finanzamt die Vorlage des Kontoauszugs.
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